Migration und Personalbeschaffungskosten

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Die meisten Wanderarbeiternehmerinnen und Wanderarbeiter zahlen im Zuge ihres Bewerbungsverfahrens Gebühren zum Erhalt eines Arbeitsvertrags. Diese Praxis widerspricht internationalen Verträgen und in der nationalen Gesetzgebung vieler Länder ist festgeschrieben, dass die Arbeitnehmenden im Rahmen der Arbeitsmigration sämtliche Personalbeschaffungskosten tragen. 

Da Personalbeschaffungskosten oft hoch und wenig transparent sind, ist es das Ziel der internationalen Gemeinschaft, diese Kosten zu senken, indem auf diesem Gebiet verstärkt reguliert und kontrolliert wird, Migrantinnen und Migranten über ihre Rechte informiert werden und die Zusammenarbeit zwischen Herkunfts- und Zielländern ausgebaut wird. Arbeitgeber, Migrantinnen und Migranten sowie deren Familien können gleichermaßen von niedrigeren Personalbeschaffungskosten profitieren. Gleichzeitig werden Migrationsströme hierdurch in reguläre Bahnen gelenkt (Ratha, 2014).

Erst in den letzten Jahren wurden verstärkt Daten zu Personalbeschaffungskosten erhoben. Eine weltweite Datenbank existiert zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht.