Staatsbürgerschaft und Migration

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Die Staatsbürgerschaft ist ein wesentliches Merkmal der internationalen Staatenordnung. Durch das Staatsbürgerschafts- und das Wahlrecht entscheiden Staaten, wer zur Bevölkerung gehört, in deren Namen sie regieren, und für wen sie anderen Staaten gegenüber Verantwortung übernehmen. Auf dieser Themenseite werden wichtige Unterschiede zwischen dem nationalen Staatsbürgerschaftsrecht und dem nationalen Wahlrecht hervorgehoben. Dabei wird untersucht, wie sich diese Aspekte auf Migrantinnen und Migranten weltweit auswirken.

Der Erwerb der Staatsbürgerschaft mit der Geburt wird weltweit unterschiedlich gehandhabt ebenso wie die Einbürgerung. Eine große Mehrheit der Staaten erkennt heute die doppelte Staatsbürgerschaft von Ein- und/oder Auswanderern an. Insbesondere in europäischen und südamerikanischen Staaten ist es üblich, dass Nichtstaatsangehörige mit Wohnsitz in diesen Ländern bei internationalen und regionalen Wahlen stimmberechtigt sind. Jedoch gibt es weltweit nur fünf Länder, in denen Nichtstaatsangehörige auch auf nationaler Ebene wahlberechtigt sind; in keinem dieser Länder können sich Migrantinnen und Migranten als Kandidaten aufstellen lassen.

Im Folgenden werden Indikatoren vorgestellt, die herangezogen werden können, um die Voraussetzungen zum Erwerb der Staatsbürgerschaft auf Grundlage des Abstammungsprinzips (Ius sanguinis) und des Geburtslandprinzips (Ius soli) in 177 Staaten weltweit sowie zur ordentlichen Einbürgerung (d.h. auf Grundlage des Wohnsitzes) in 41 europäischen Staaten zu bewerten. Anschließend werden Indikatoren vorgestellt, welche die Unterschiede beim aktiven und passiven Wahlrecht von Nichtstaatsangehörigen in den EU-Mitgliedsstaaten, in der Schweiz sowie in den amerikanischen und ozeanischen Staaten aufzeigen. Die letzte Indikatorengruppe zeigt Muster und Entwicklungen bei der doppelten Staatsbürgerschaft im Zeitraum von 1960 bis 2018 auf.