Migrantinnen und Migranten Rechte

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Laut dem Völkerrecht haben Migrantinnen und Migranten Menschenrechte aufgrund ihres Menschseins. Die Rechtsmittel des internationalen Gewohnheitsrechts und des Völkerrechts  haben universelle Geltung und legen staatliche Pflichten und Rechte von Migrantinnen und Migranten fest. Zudem gibt es  verschiedene andere Rechtsmittel, die sich speziell mit dem Schutz von Migrantinnnen und Migranten und deren Rechten befassen.  Darüber hinaus wurde jüngst darauf aufmerksam gemacht, dass Staaten unter dem humanitären Völkerrecht Verpflichtungen auch toten und vermissten Personen sowie deren Familienangehörigen gegenüber haben (Grant, 2016).

Der Zugangn von Migrantinnen und Migranten zu ihren Rechtem könnten unter dem Gesichtspunkt betrachtet werden, ob sie im Grundsatz und in der Praxis gewährt werden. Ersteres ist verhältnismäßig einfach: Untersucht wird die Ratifizierung völkerrechtlicher und regionaler Verträge von Staaten und ihrem nationalen Recht zur Achtung, zum Schutz und zum Vollzug der Rechte von Migrantinnen und Migranten. Eine Betrachtung aus Sicht der Praxis beinhaltet die Frage, inwiefern die Rechte von Migrantinnen und Migranten tatsächlich umgesetzt, ausgeübt oder geschützt werden. Eine Bewertung der Rechte von Migrantinnen und Migranten und deren effektiven Zugang zu diesenin der Praxis  wird durch einen Mangel an Daten, Informationen und Ressourcen, aber auch durch die Vielzahl an  zu evaluierenden Rechten erschwert.