SDG main german

Migrationsdaten für die nachhaltigen Entwicklungsziele (SDGs)

Die Agenda für eine nachhaltige Entwicklung für das Jahr 2030 berücksichtigt erstmals die Rolle der Migration für nachhaltige Entwicklung. Migration ist ein Querschnittsthema in der Agenda 2030 und ist für alle nachhaltigen Entwicklungsziele (SDGs) von Belang (links).

Darüber hinaus ist das Motto der nachhaltigen Entwicklungsziele (SDGs), „niemanden zurückzulassen“, eine klare Forderung nach einer inklusiven nachhaltigen Entwicklung, die auch Migrantinnen und Migranten mit einbezieht. Mindestens zehn von 17 Zielen enthalten Ziele und Indikatoren, die für Migration oder Mobilität direkt relevant sind. Die Aufnahme von Migration in die Agenda 2030 stellt die Länder vor eine Reihe neuer Herausforderungen in Bezug auf Migrationsdaten und Berichtsverpflichtungen. Gleichzeitig bietet dies eine entscheidende Gelegenheit, Migrationsdaten zu verbessern.

Drehen Sie das SDG-Rad, um herauszufinden, wie sich jedes Entwicklungsziel auf Migration bezieht, und erfahren Sie mehr über migrationsrelevante Daten für jedes nachhaltige Entwicklungsziel.

Migration in den Zielen für nachhaltige Entwicklung

Der wichtigste Verweis der SDGs zum Thema Migration findet sich in Ziel 10.7 das eine geordnete, sichere, reguläre und verantwortungsvolle Migration und Mobilität von Menschen sicherstellen soll. Dies soll unter anderem durch die Anwendung einer planvollen und gut gesteuerten Migrationspolitik geschehen. Es zählt zu Ziel 10 Ungleichheit in und zwischen Ländern verringern. Andere Ziele stellen auch direkte Verbindungen zu Migrationsthemen her, darunter Arbeitsmigration (8.7 und 8.8), internationale Studentenmobilität (4.b), Menschenhandel (5.2, 8.7 und 16.2), Geldtransfers  (10.c), Migrationsdaten (17.18) und mehr.

Zudem ist Migration ein Querschnittsthema in der Agenda 2030, das für alle 17 Entwicklungsziele und die meisten der 169 Zielsetzungen der Agenda relevant ist. Vor diesem Hintergrund lohnt ein Blick jenseits der konkreten Bezugnahmen auf das Thema Migration und die Berücksichtigung der wechselseitigen Beziehungen, die zwischen Migration und den einzelnen Entwicklungszielen bzw. Zielsetzungen der Agenda durch Implementierungs- und Kontrollsysteme bestehen.

Das Thema Migration in der Fortschrittmessung der nachhaltigen Entwicklungszielen

Die Agenda 2030 enthält einen freiwilligen und mehrstufigen Mechanismus zur Überprüfung des Fortschritts bei der Erfüllung der SDG-Ziele in den kommenden 15 Jahren vor. Da die Entwicklungsziele Zuständigkeit der einzelnen Länder sind, sind die Regierungen für die SDG-Berichterstattung verantwortlich. Nationale Prüfungen sind daher der Dreh- und Angelpunkt, wenn es um die Überprüfung der SDG-Umsetzung geht. Regionale, weltweite und themengebundene Kontrollen ergänzen diesen Prozess.

Für die weltweite Kontrolle des SDG-Fortschritts hat die Interinstitutionelle und Sachverständigengruppe (IAEG) für die Indikatoren für die Ziele einer nachhaltigen Entwicklung eine Liste mit 232 verschiedenen globalen Indikatoren erstellt, von denen einige das Thema Migration berühren. Diese Indikatoren umfassen 3.c.1, 4.b.1, 8.7.1, 8.8.1, 10.c.1, 16.2.2 und mehr.

Darüber hinaus zielt das nachhaltige Entwicklungsziel 17.18 eine stärkere Unterstützung der Entwicklungsländer an, um die Verfügbarkeit von „qualitativ hochwertigen, zeitnahen und zuverlässigen Daten, aufgeschlüsselt nach Einkommen, Geschlecht, Alter, Rasse, ethnischer Zugehörigkeit und Migrationsstatus“ zu erweitern. Dies spiegelt ein wachsendes Verständnis wider, dass Aufschlüsselung von Daten wichtig ist, um zum einen Inklusivität zu fördern, der Diskriminierung bestimmter Bevölkerungsuntergruppen entgegenzuwirken, aber sicherzustellen, dass keine Migrantin und kein Migrant zurückgelassen wird. Daten zu verschiedenen Variablen erleichtern das Verständnis für die Situation der Migrantinnen und Migranten und ermöglichen Einblicke in ihre Lebensumstände und die Auswirkungen der Migration auf Gesundheit, Einkommen, Bildung und andere Themen. Eine genauere Aufschlüsselung ist außerdem notwendig, um Migration als Querschnittsthema in anderen Entwicklungsbereichen berücksichtigen zu können.

Die Erfüllung der in den Zielen vorgegebenen Anforderungen an Nachbereitung und Überprüfung ist schwierig und kann für die Einzelstaaten eine große Belastung darstellen. Dies gilt insbesondere für die nationalen Statistikbehörden. Per Jahresende 2017 liegen für zwei Drittel der 232 offiziellen international vereinbarten SDG-Indikatoren keine Daten vor1. Abgesehen davon sind die Migrationsindikatoren auf globaler Ebene relativ wenig entwickelt und keiner der von der IAEG vorgeschlagenen globalen Indikatoren zum Thema Migration sind in Kategorie 1 (d.h. es liegen keine etablierten Methodologien und globale Datenerfassungen vor). Auf globaler Ebene berichten die meisten Länder immer noch nicht über migrations- und SDG-relevante Indikatoren oder schlüsseln andere Indikatoren nach Migrationsstatus auf. Auf nationaler Ebene jedoch überwachen inzwischen viele Länder Migrations-SDG-Indikatoren und schlüsseln diese auf innovative Weise auf, beispielsweise unter Verwendung vorhandener Daten.

Kapazitätsentwicklung zur Förderung von migrationsrelevanten Daten für die nachhaltigen Entwicklungsziele

Weitere Maßnahmen sind dringend erforderlich, um den Rahmenplan für Daten für die nachhaltigen Entwicklungsziele in reale Ergebnisse umzuwandeln und die Migrationsdatenlage vor Ort zu verbessern. Länder müssen ihre eigenen Kapazitäten weiterentwickeln, um im Rahmen der SDGs aussagekräftige Daten zur Migration zu sammeln und zu protokollieren. Diese Bemühungen müssen sich sowohl auf die Generierung von Daten für migrationsrelevante SDG-Indikatoren, als auch auf die Aufschlüsselung anderer Indikatoren und die Förderung der Nutzung dieser Daten beziehen. Es müssen Maßnahmen zum Kapazitätsausbau eingeleitet werden, um zeitnahe, zuverlässige und vergleichbare Daten zur Migration zu erstellen und die politischen Entscheidungsträger bei der Formulierung evidenzbasierter Politiken und Handlungspläne zu unterstützen.

Zahlreiche Länder erheben bereits beträchtliche Datenmengen zur Migration, verfügen aber nicht über die Mechanismen zur Zentralisierung, Aufschlüsselung und Querverweisung auf die von unterschiedlichen Instanzen erfassten Daten. Eine optimierte Weitergabe der Daten innerhalb der Einzelstaaten sowie staatenübergreifend wird die Politikkohärenz verbessern, die eine wichtige Voraussetzung für die Erfüllung der Entwicklungsziele bildet.

Mehr Möglichkeiten für kollaboratives Lernen zwischen Ländern in Bezug auf migrations- und SDG-relevante Daten würden es den Ländern auch ermöglichen, die gewonnenen Erkenntnisse auszutauschen.

Insgesamt besteht ein Bedarf, Migrationsdaten auf lokaler, nationaler, regionaler und internationaler Ebene zu verbessern, um die Kontrolle der Entwicklungsziele zu erleichtern. Die Verbesserung der Migrationsdaten ist ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Migrationspolitik. Das Verfahren zur Umsetzung der Entwicklungsziele kann dabei wichtige Impulse geben.

Kontinuierliche Messung der Migration in den Entwicklungszielen

Die IOM und die Abteilung für Bevölkerungsfragen der UNDESA haben ein Verfahren zur Messung von Indikator 10.7.2 „die Zahl der Staaten mit gut umgesetzter Migrationspolitik“ entwickelt. Dieser Indikator basiert auf einer Bewertung von sechs Politikbereichen auf Grundlage des Migration Governance Framework . Es beruht auch auf der gemeinsamen Entwicklungsarbeit der IOM und der Economist Intelligence Unit an Indikatoren der Migrationspolitik (Migration Governance Indicators, MGI).

Diese Indikatoren der Migrationspolitik lassen sich auch für die Entwicklungsziele nutzbar machen. Sie stützen sich auf 90 qualitative Fragen, mit denen die Erfüllung von sechs auf dem Migration Governance Framework basierenden Bereichen gemessen werden. Es handelt sich um einen Ansatz der Lückenanalyse, das nicht auf die Bewertung von Ländern anhand ihrer Migrationspolitik abzielt, sondern Informationen zu politischen Handhaben bereitstellen soll, mit denen die Länder ihre Migrationspolitik stärken können. Zudem werden bewährte Verfahren für künftige Programme identifiziert. Die Ergebnisse dieser Bewertung können von den einzelnen Staaten außerdem genutzt werden, um Berichte zum Fortschritt bei Ziel 10.7 und anderen migrationsbezogenen Zielsetzungen zu erstellen.

 

____________________________
1 OECD (2017), Development Co-operation Report 2017: Data for Development, OECD Publishing, Paris.
Gervais Appave and Neha Sinha (eds) 
2017 Migration in the 2030 Agenda. Geneva: International Organization for Migration 
International Labour Organization (ILO)
2013 Mainstreaming of Migration in Development Policy and Integrating Migration in the Post-2015 UN Development Agenda. Background Note: The Contribution of Labour Migration to Improved Development Outcomes. Geneva: International Labour Office
International Organization for Migration (IOM)
2018  Migration and the 2030 Agenda: A guide for practitioners. IOM, Geneva. 
2016a  Contributions to the 2030 Agenda for Sustainable Development. IOM, Geneva. 
2016b Measuring well-governed Migration: The 2016 Migration Governance Index, A Study by the Economist Intelligence Unit. IOM, Geneva and Economist Intelligence Unit (EIU).
2017a Follow up and Review of Migration in the Sustainable Development Goals. No. 26. International Dialogue on Migration (IDM). IOM, Geneva.
2017b Women Migrants in the SDGs. IOM, Geneva.
2017c Migrants & Cities in the SDG Agenda. IOM, Geneva.
Lönnback, L.
2014 Integrating migration into the post-2015 United Nations Development Agenda. Bangkok and Washington, DC: International Organization for Migration and Migration Policy Institute. 
Overseas Development Institute (ODI)
2017 Migration and the 2030 Agenda for Sustainable Development: A Briefing Series
Swiss Agency for Development and Cooperation (SDC)
2014 Swiss Working Paper on Migration in the Post-2015 Agenda. SDC, Bern. 
United Nations Economic Commission for Europe (UNECE)
2017 Extract of the Conference of European Statisticians’ Road Map on Statistics for Sustainable Development Goals. Note by the Steering Group on Statistics for SDGs
United Nations General Assembly (UNGA) 
2015 A/RES/70/1 Transforming our world: the 2030 Agenda for Sustainable Development. Resolution adopted by the General Assembly on 25 September 2015.
United Nations Statistics Division (UNSD)
2017a  ESA/STAT/AC.339/1 Improving migration data in the context of the 2030 Agenda
2017b  United Nations Expert Group Meeting Improving Migration Data in the Context of the 2030 Agenda New York Headquarters, 20-22 June 2017 Recommendations.
SDG German 1

ZIEL 1: Armut in jeder Form und überall beenden

  • 1.1: Bis 2030 die extreme Armut - gegenwärtig definiert als der Anteil der Menschen, die mit weniger als 1,25 Dollar pro Tag auskommen müssen - für alle Menschen überall auf der Welt beseitigen
  • 1.3: Den nationalen Gegebenheiten entsprechende Sozialschutzsysteme und -maßnahmen für alle umsetzen, einschließlich eines Basisschutzes, und bis 2030 eine breite Versorgung der Armen und Schwachen erreichen

Migrationsbezug der Ziele und Indikatoren für nachhaltige Entwicklung:

Unterziel 1.1

Bis 2030 die extreme Armut - gegenwärtig definiert als der Anteil der Menschen, die mit weniger als 1,25 Dollar pro Tag auskommen müssen - für alle Menschen überall auf der Welt beseitigen

Indikator: 1.1.1 Anteil der Bevölkerung, die unter der internationalen Armutsgrenze lebt, nach Geschlecht, Alter, Erwerbsstatus und geographischer Lage (urban/rural)

Migrationsbezug: Daten können nach Migrationsstatus aufgeschlüsselt werden.

Hintergrund: Der Indikator gibt den Anteil der Bevölkerung an, die in extremer Armut lebt.

Datenquellen: Der Indikator kann nach Migranten und Nicht-Migranten sowie nach Personen, die in migrantischen Haushalten leben, und Personen, die in nicht migrantischen Haushalten leben, aufgeschlüsselt werden. Die Datenerhebung erfolgt im Rahmen von Haushaltsbefragungen, bei denen auch nach dem Migrationsstatus gefragt wird.

Unterziel 1.3

Den nationalen Gegebenheiten entsprechende Sozialschutzsysteme und -maßnahmen für alle umsetzen, einschließlich eines Basisschutzes, und bis 2030 eine breite Versorgung der Armen und Schwachen erreichen

Indikator: 1.3.1 Anteil der Bevölkerung, die durch soziale Sicherungssysteme abgesichert ist, nach Geschlecht, untergliedert nach Kindern, Arbeitslosen, älteren Personen, Menschen mit Behinderungen, Schwangeren, Neugeborenen, Opfern von Arbeitsunfällen sowie Armen und Schwachen

Migrationsbezug: Daten können nach Migrationsstatus aufgeschlüsselt werden.

Hintergrund: Der soziale Basisschutz wird auf nationaler Ebene definiert als eine Reihe grundlegender Sozialschutzsysteme, die sicherstellen, dass alle bedürftigen Personen Zugang zu einer grundlegenden Gesundheitsversorgung haben und grundsätzliche Einkommenssicherheit genießen. Zusammengenommen stellen diese Faktoren den Zugang zu den auf nationaler Ebene als notwendig erachteten Waren und Dienstleistungen sicher (ILO-Empfehlung zum sozialen Basisschutz #202).

Datenquellen: Die ILO erhebt die folgenden Daten: (1) Vom sozialen Basisschutz geschützte Personen im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung; (2) Arbeitslose Empfänger von Arbeitslosenunterstützung im Verhältnis zur Arbeitslosenzahl (3) Beschäftigte Frauen, die Anspruch auf Mutterschaftsgeld haben, im Verhältnis zur Gesamtzahl weiblicher Beschäftigter (4) Menschen im Rentenalter, die Altersrente erhalten, im Verhältnis zur Bevölkerung im Rentenalter.

Quelle: United Nations Statistics Division, Improving migration data in the context of the 2030 Agenda, 15. Juni 2017

SDG German 3

Ziel 3: Gesundheit und Wohlergehen

Ziel: Ein gesundes Leben für alle Menschen jeden Alters gewährleisten und ihr Wohlergehen fördern

Bis 2030:

  • 3.1: Die weltweite Müttersterblichkeit auf unter 70 je 100.000 Lebendgeburten senken
  • 3.2: Den vermeidbaren Todesfällen bei Neugeborenen und Kindern unter 5 Jahren ein Ende setzen

  • 3.3: Die Aids-, Tuberkulose- und Malariaepidemien und die vernachlässigten Tropenkrankheiten beseitigen und Hepatitis, durch Wasser übertragene Krankheiten und andere übertragbare Krankheiten bekämpfen

  • 3.4: Die Frühsterblichkeit aufgrund von nichtübertragbaren Krankheiten durch Prävention und Behandlung um ein Drittel senken und die psychische Gesundheit und das Wohlergehen fördern

  • 3.8: Die allgemeine Gesundheitsversorgung, einschließlich der Absicherung gegen finanzielle Risiken, den Zugang zu hochwertigen grundlegenden Gesundheitsdiensten und den Zugang zu sicheren, wirksamen, hochwertigen und bezahlbaren unentbehrlichen Arzneimitteln und Impfstoffen für alle

Migrationsbezug der Ziele und Indikatoren für nachhaltige Entwicklung:

Unterziel 3.1

Die weltweite Müttersterblichkeit auf unter 70 je 100.000 Lebendgeburten senken

Indikator: 3.1.1 Müttersterblichkeitsrate

Migrationsbezug: Daten können nach Migrationsstatus aufgeschlüsselt werden. 

Hintergrund: Die Müttersterblichkeit ist bei Migrantinnen erhöht, da sie einen schlechteren Zugang zu Mütter- und Kinderbetreuung haben. Diese Ergebnisvariable misst den Zugang der Migrantinnen und Migranten zu Gesundheitsleistungen.

Datenquellen: Einwohnermeldewesen. 

Unterziel 3.2

Den vermeidbaren Todesfällen bei Neugeborenen und Kindern unter 5 Jahren ein Ende setzen

 Indikator: 3.2.1 Sterblichkeitsrate von Kindern unter 5 Jahren

Migrationsbezug: Daten können nach Migrationsstatus aufgeschlüsselt werden.

Hintergrund: Der Indikator gibt an, in welchem Ausmaß Migrantinnen und Migranten Zugang zu Gesundheitsleistungen haben.

Datenquellen: Bürgerliche Registrierungssysteme.

Unterziel 3.3

Die Aids-, Tuberkulose- und Malariaepidemien und die vernachlässigten Tropenkrankheiten beseitigen und Hepatitis, durch Wasser übertragene Krankheiten und andere übertragbare Krankheiten bekämpfen

Indikator: 3.3.1 Anzahl der HIV-Neuinfektionen je 1 000 nicht infizierter Einwohner, nach Geschlecht, Alter und Risikogruppen

Migrationsbezug: Daten können nach Migrationsstatus aufgeschlüsselt werden.

Hintergrund: Dieser Indikator beschreibt den Zugang der Migrantinnen und Migranten zu HIV- und antiretroviralen Therapien.

Datenquellen: Angaben folgen

Unterziel 3.4

Die Frühsterblichkeit aufgrund von nichtübertragbaren Krankheiten durch Prävention und Behandlung um ein Drittel senken und die psychische Gesundheit und das Wohlergehen fördern

Indikator: 3.4.1 Sterblichkeitsrate infolge von Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Krebs, Diabetes oder chronischen Atemwegserkrankungen

Migrationsbezug: Daten können nach Migrationsstatus aufgeschlüsselt werden.

Hintergrund: Zugang zu präventiven Gesundheitsleistungen

Datenquellen: Bürgerliche Registrierungssysteme.

Unterziel 3.8

Die allgemeine Gesundheitsversorgung, einschließlich der Absicherung gegen finanzielle Risiken, den Zugang zu hochwertigen grundlegenden Gesundheitsdiensten und den Zugang zu sicheren, wirksamen, hochwertigen und bezahlbaren unentbehrlichen Arzneimitteln und Impfstoffen für alle

Indikator: 3.8.1 Abdeckung der grundlegenden Gesundheitsleistungen (definiert als durchschnittliche Abdeckung der grundlegenden Leistungen basierend auf Tracer-Interventionen, einschließlich reproduktiver, Mütter-, Neugeborenen- und Kindergesundheit, infektiöser Krankheiten und nicht übertragbarer Krankheiten sowie Kapazitäten und Zugang zu Serviceleistungen, innerhalb der allgemein und der überwiegend benachteiligten Bevölkerung)

Hintergrund: Die internationale Migration hängt zwar eng mit juristischen und soziologischen Konzepten von Staatsangehörigkeit und nationaler Selbstbestimmung zusammen, doch der UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (CESCR) hat betont, dass die Staatsangehörigkeit nicht als Diskriminierungsgrund in der Gesundheitsversorgung und im Hinblick auf andere Rechte des Abkommens herangezogen werden darf. Dabei werden ausdrücklich die Rechte irregulärer Migrantinnen und Migranten erwähnt.

Datenquellen: N. v.

 

Indikator: 3.8.2 Anteil der Bevölkerung mit hohen Haushaltsausgaben für Gesundheit als Anteil an den gesamten Haushaltsausgaben oder -einkommen

Migrationsbezug: Daten können nach Migrationsstatus aufgeschlüsselt werden.

Begründung: Während internationale Migration in engem Zusammenhang mit rechtlichen und soziologischen Vorstellungen von Nationalität und Souveränität steht, hat der Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (CESCR) formuliert, dass die Nationalität nicht als Grund für Diskriminierung in Bezug auf das Gesundheitswesen und andere Aspekte herangezogen werden darf Rechte im Bund. Die Rechte irregulärer Migranten werden ausdrücklich erwähnt.

Datenquellen: Haushaltserhebungsdaten und Ausgabenerhebungen.

Quelle: United Nations Statistics Division, Improving migration data in the context of the 2030 Agenda, 15 Juni 2017

SDG German 4

Ziel 4: Hochwertige Bildung

  • Unterziel 4.1: Bis 2030 sicherstellen, dass alle Mädchen und Jungen gleichberechtigt eine kostenlose und hochwertige Grund- und Sekundarschulbildung abschließen, die zu brauchbaren und effektiven Lernergebnissen führt
  • Unterziel 4.3: Bis 2030 den gleichberechtigten Zugang aller Frauen und Männer zu einer erschwinglichen und hochwertigen fachlichen, beruflichen und tertiären Bildung einschließlich universitärer Bildung gewährleisten

  • Unterziel 4.6: Bis 2030 sicherstellen, dass alle Jugendlichen und ein erheblicher Anteil der männlichen und weiblichen Erwachsenen lesen, schreiben und rechnen lernen

  • Unterziel 4.b: Bis 2020 weltweit die Zahl der verfügbaren Stipendien für Entwicklungsländer, insbesondere für die am wenigsten entwickelten Länder, die kleinen Inselentwicklungsländer und die afrikanischen Länder, zum Besuch einer Hochschule, einschließlich zur Berufsbildung und zu Informations- und Kommunikationstechnik-, Technik-, Ingenieurs- und Wissenschaftsprogrammen, in entwickelten Ländern und in anderen Entwicklungsländern wesentlich erhöhen

Migrationsbezug der Ziele und Indikatoren für nachhaltige Entwicklung:

Unterziel 4.1

Bis 2030 sicherstellen, dass alle Mädchen und Jungen gleichberechtigt eine kostenlose und hochwertige Grund- und Sekundarschulbildung abschließen, die zu brauchbaren und effektiven Lernergebnissen führt 

Indikator: 4.1.1 Anteil der Kinder und Jugendlichen, die  (a) in Klasse 2/3; (b) am Ende der Grundschule und (c) am Ende der Sekundarstufe I ein Mindestleistungsniveau in (i) Lesen und (ii) Mathematik erreichen, nach Geschlecht

Migrationsbezug: Daten können nach Migrationsstatus aufgeschlüsselt werden.

Hintergrund: Dieser globale Indikator ist am engsten mit dem Grundrecht auf Bildung verknüpft.

Datenquellen: Diverse länderübergreifende Schulleistungsuntersuchungen wie PASEC, PIRLS, PISA, SACMEQ, TERCE and TIMSS.

Unterziel 4.3

Bis 2030 den gleichberechtigten Zugang aller Frauen und Männer zu einer erschwinglichen und hochwertigen fachlichen, beruflichen und tertiären Bildung einschließlich universitärer Bildung gewährleisten

Indikator: 4.3.1 Teilnahmequote von Jugendlichen und Erwachsenen an formaler und non-formaler Bildung und Ausbildung in den vergangenen 12 Monaten, nach Geschlecht

Migrationsbezug: Daten können nach Migrationsstatus aufgeschlüsselt werden.

Hintergrund: Zugang zu Bildung: Hier wird untersucht, ob Migrantinnen und Migranten im schulpflichtigen Alter die Schule besuchen und ob sie eine informelle staatliche Ausbildung erhalten.

Datenquellen: Volkszählungen und Haushaltsbefragungen.

Unterziel 4.6

Bis 2030 sicherstellen, dass alle Jugendlichen und ein erheblicher Anteil der männlichen und weiblichen Erwachsenen lesen, schreiben und rechnen lernen 

Indikator: 4.6.1 Anteil der Bevölkerung einer bestimmten Altersgruppe, die über ein festes Mindestniveau an funktionalen (a) Lese- und (b) Rechenfähigkeiten verfügt, nach Geschlecht

Migrationsbezug: Daten können nach Migrationsstatus aufgeschlüsselt werden.

Hintergrund: Schulische Grundbildung von Migrantinnen und Migranten.

Datenquellen: Studien zum Kompetenzniveau der erwachsenen Bevölkerung (z. B. PIAAC, STEP, LAMP, RAMAA) und nationale Studien zur Erwachsenenalphabetisierung.

Unterziel 4.b

Bis 2020 weltweit die Zahl der verfügbaren Stipendien für Entwicklungsländer, insbesondere für die am wenigsten entwickelten Länder, die kleinen Inselentwicklungsländer und die afrikanischen Länder, zum Besuch einer Hochschule, einschließlich zur Berufsbildung und zu Informations- und Kommunikationstechnik-, Technik-, Ingenieurs- und Wissenschaftsprogrammen, in entwickelten Ländern und in anderen Entwicklungsländern wesentlich erhöhen

Indikator: 4.b.1 Umfang der Ausgaben öffentlicher Entwicklungszusammenarbeit (ODA) für Stipendien nach Sektor und Art des Studiums

Quelle: United Nations Statistics Division, Improving migration data in the context of the 2030 Agenda, 15 Juni 2017

SDG German 5

Ziel 5: Geschlechter­geichstellung

Ziel: Geschlechtergerechtigkeit und Selbstbestimmung für alle Frauen und Mädchen erreichen

  • 5.5: Die volle und wirksame Teilhabe von Frauen und ihre Chancengleichheit bei der Übernahme von Führungsrollen auf allen Ebenen der Entscheidungsfindung im politischen, wirtschaftlichen und öffentlichen Leben sicherstellen

Migrationsbezug der Ziele und Indikatoren für nachhaltige Entwicklung:

Unterziel 5.5

Die volle und wirksame Teilhabe von Frauen und ihre Chancengleichheit bei der Übernahme von Führungsrollen auf allen Ebenen der Entscheidungsfindung im politischen, wirtschaftlichen und öffentlichen Leben sicherstellen

Indikator: 5.5.2 Frauenanteil an Führungspositionen

Migrationsbezug: Daten können nach Migrationsstatus aufgeschlüsselt werden. 

Hintergrund: Migrantinnen haben auf dem Arbeitsmarkt einen doppelten Nachteil. Einerseits sind Frauen seltener in Führungspositionen anzutreffen, andererseits sind Migrantinnen stärker benachteiligt als männliche.

Datenquellen: Die Datenerhebung erfolgt im Rahmen von Volkszählungen und Arbeitskräfteerhebungen. Führungspositionen werden auf Grundlage der ISCO-Klassifizierung definiert. Die Daten können auch aus Verwaltungsquellen stammen. Bei Haushaltsbefragungen gibt es zwei Hindernisse: (a) Migrationsdaten werden nur bei sehr wenigen Befragungen erhoben; (b) der Auswahlrahmen enthält keine migrationsspezifischen Daten zur Vermeidung einer Überrepräsentation.

Quelle: United Nations Statistics Division, 2017 Improving migration data in the context of the 2030 Agenda, (15 Juni 2017)

SDG German 8

Ziel 8: Menschenwürdige Arbeit und Wirtschafts­wachstum

  • 8.3: Entwicklungsorientierte Politiken fördern, die produktive Tätigkeiten, die Schaffung menschenwürdiger Arbeitsplätze, Unternehmertum, Kreativität und Innovation unterstützen, und die Formalisierung und das Wachstum von Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmen unter anderem durch den Zugang zu Finanzdienstleistungen begünstigen
  • 8.5: Bis 2030 produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit für alle Frauen und Männer, einschließlich junger Menschen und Menschen mit Behinderungen, sowie gleiches Entgelt für gleichwertige Arbeit erreichen

  • 8.6: Bis 2020 den Anteil junger Menschen, die ohne Beschäftigung sind und keine Schul- oder Berufsausbildung durchlaufen, erheblich verringern

  • 8.7: Sofortige und wirksame Maßnahmen ergreifen, um Zwangsarbeit abzuschaffen, moderne Sklaverei und Menschenhandel zu beenden und das Verbot und die Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit, einschließlich der Einziehung und des Einsatzes von Kindersoldaten, sicherstellen und bis 2025 jeder Form von Kinderarbeit ein Ende setzen

  • 8.8: Die Arbeitsrechte schützen und sichere Arbeitsumgebungen für alle Arbeitnehmer, einschließlich der Wanderarbeitnehmer, insbesondere der Wanderarbeitnehmerinnen, und der Menschen in prekären Beschäftigungsverhältnissen, fördern

  • 8.10: Die Kapazitäten der nationalen Finanzinstitutionen stärken, um den Zugang zu Bank-, Versicherungs- und Finanzdienstleistungen für alle zu begünstigen und zu erweitern

Migrationsbezug der Ziele und Indikatoren für nachhaltige Entwicklung:

Unterziel 8.3

Entwicklungsorientierte Politiken fördern, die produktive Tätigkeiten, die Schaffung menschenwürdiger Arbeitsplätze, Unternehmertum, Kreativität und Innovation unterstützen, und die Formalisierung und das Wachstum von Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmen unter anderem durch den Zugang zu Finanzdienstleistungen begünstigen

Indikator: 8.3.1 Anteil der informellen Beschäftigung an allen Beschäftigungsverhältnissen außerhalb der Landwirtschaft, nach Geschlecht

Migrationsbezug: Daten können nach Migrationsstatus aufgeschlüsselt werden.

Hintergrund: Zugang von Migrantinnen und Migranten zu angemessenen Arbeitsbedingungen; Diskriminierungsverbot auf Grundlage der Staatsangehörigkeit

Datenquellen: Arbeitskräfteerhebungen, sofern die Stichprobengröße ausreichend ist

Unterziel 8.5

Bis 2030 produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit für alle Frauen und Männer, einschließlich junger Menschen und Menschen mit Behinderungen, sowie gleiches Entgelt für gleichwertige Arbeit erreichen

Indikator: 8.5.1 Durchschnittlicher Stundenlohn von weiblichen und männlichen Beschäftigten, nach Beruf, Alter und Menschen mit Behinderungen

Migrationsbezug: Daten können nach Migrationsstatus aufgeschlüsselt werden.

Begründung: Zugang der Migranten zu angemessenen Arbeitsbedingungen; Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit verbieten

DatenquellenArbeitskräfteerhebungen.

Indikator: 8.5.2 Arbeitslosenquote, nach Geschlecht, Alter und Personen mit Behinderungen

Migrationsbezug: Daten können nach Migrationsstatus aufgeschlüsselt werden.

Begründung: Zugang der Migranten zu angemessenen Arbeitsbedingungen; Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit verbieten

Datenquellen: Arbeitskräfteerhebungen bzw. Volkszählungen

Unterziel 8.6

Bis 2020 den Anteil junger Menschen, die ohne Beschäftigung sind und keine Schul- oder Berufsausbildung durchlaufen, erheblich verringern

     Indikator: 8.6.1 Anteil der Jugendlichen (im Alter von 15-24 Jahren), die nicht in schulischer Ausbildung, in Beschäftigung oder Berufsaus- oder -weiterbildung sind

Migrationsbezug: Daten können nach Migrationsstatus aufgeschlüsselt werden.

Begründung: Zugang der Migranten zu angemessenen Arbeitsbedingungen; Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit verbieten

Datenquellen: Arbeitskräfteerhebungen or population census

Unterziel 8.7

Sofortige und wirksame Maßnahmen ergreifen, um Zwangsarbeit abzuschaffen, moderne Sklaverei und Menschenhandel zu beenden und das Verbot und die Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit, einschließlich der Einziehung und des Einsatzes von Kindersoldaten, sicherstellen und bis 2025 jeder Form von Kinderarbeit ein Ende setzen

Indikator: 8.7.1 Anteil und Anzahl der Kinder im Alter von 5-17 Jahren, die Kinderarbeit verrichten, nach Geschlecht und Alter

Unterziel 8.8

Die Arbeitsrechte schützen und sichere Arbeitsumgebungen für alle Arbeitnehmer, einschließlich der Wanderarbeitnehmer, insbesondere der Wanderarbeitnehmerinnen, und der Menschen in prekären Beschäftigungsverhältnissen, fördern

Indikator: 8.8.1 Häufigkeitsraten von tödlichen und nicht-tödlichen Arbeitsunfällen, nach Geschlecht und Migrationsstatus

  Indikator: 8.8.2 Grad der nationalen Einhaltung der Arbeitnehmerrechte (Vereinigungsfreiheit und Tarifverhandlungen) basierend auf Textquellen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und nationaler Gesetzesgrundlagen, nach Geschlecht und Migrationsstatus

Unterziel 8.10

Die Kapazitäten der nationalen Finanzinstitutionen stärken, um den Zugang zu Bank-, Versicherungs- und Finanzdienstleistungen für alle zu begünstigen und zu erweitern

Indikator: 8.10.2 Anteil der Erwachsenen (15 Jahre und älter) mit einem Konto bei einer Bank oder einem anderen Finanzinstitut oder einem mobilen Gelddienstleistungsanbieter

Migrationsbezug: Daten können nach Migrationsstatus aufgeschlüsselt werden.

Hintergrund: Soziale Integration: Zugang zu Finanzinstitutionen

Datenquellen: FINDEX-Datenbank der Weltbank

Quelle: United Nations Statistics Division, Improving migration data in the context of the 2030 Agenda, 15 Juni 2017

SDG German 10

Ziel 10: Weniger Ungleichheiten

  • 10.2: Bis 2030 alle Menschen unabhängig von Alter, Geschlecht, Behinderung, Rasse, Ethnizität, Herkunft, Religion oder wirtschaftlichem oder sonstigem Status zu Selbstbestimmung befähigen und ihre soziale, wirtschaftliche und politische Inklusion fördern
  • 10.3: Chancengleichheit gewährleisten und Ungleichheit der Ergebnisse reduzieren, namentlich durch die Abschaffung diskriminierender Gesetze, Politiken und Praktiken und die Förderung geeigneter gesetzgeberischer, politischer und sonstiger Maßnahmen in dieser Hinsicht
  • 10.7: Eine geordnete, sichere, reguläre und verantwortungsvolle Migration und Mobilität von Menschen erleichtern, unter anderem durch die Anwendung einer planvollen und gut gesteuerten Migrationspolitik
  • 10.c: Bis 2030 die Transaktionskosten für Heimatüberweisungen von Migranten auf weniger als 3 Prozent senken und Überweisungskorridore mit Kosten von über 5 Prozent beseitigen

Migrationsbezug der Ziele und Indikatoren für nachhaltige Entwicklung:

Unterziel 10.2

Bis 2030 alle Menschen unabhängig von Alter, Geschlecht, Behinderung, Rasse, Ethnizität, Herkunft, Religion oder wirtschaftlichem oder sonstigem Status zu Selbstbestimmung befähigen und ihre soziale, wirtschaftliche und politische Inklusion fördern

 Indikator: 10.2.1 Anteil der Bevölkerung, die mit weniger als 50% des Medianeinkommens leben, nach Geschlecht, Alter und Menschen mit Behinderungen

Migrationsbezug: Daten können nach Migrationsstatus aufgeschlüsselt werden. 

Hintergrund: Dieser Indikator gibt anders als Indikator 1.1.1, der die extreme Armut misst, das Medianeinkommen an. Dieser Indikator ist eng mit dem Indikator zur sozialen Integration der EU-Erklärung von Saragossa zur Integration von Migrantinnen und Migranten verknüpft

Datenquellen: Noch zu bestätigen

Unterziel 10.3

Chancengleichheit gewährleisten und Ungleichheit der Ergebnisse reduzieren, namentlich durch die Abschaffung diskriminierender Gesetze, Politiken und Praktiken und die Förderung geeigneter gesetzgeberischer, politischer und sonstiger Maßnahmen in dieser Hinsicht

Indikator: 10.3.1 Anteil der Bevölkerung, die angibt sich in den vergangenen 12 Monaten persönlich diskriminiert oder belästigt gefühlt zu haben basierend auf einem Diskriminierungsgrund, der nach internationalem Menschenrechtsgesetzen verboten ist

Migrationsbezug: Daten können nach Migrationsstatus aufgeschlüsselt werden. 

Hintergrund: Gleichbehandlung von Migrantinnen und Migranten ohne Diskriminierung.

Datenquellen: Noch zu bestätigen

Unterziel 10.7

Eine geordnete, sichere, reguläre und verantwortungsvolle Migration und Mobilität von Menschen erleichtern, unter anderem durch die Anwendung einer planvollen und gut gesteuerten Migrationspolitik

 Indikator: 10.7.1 Von Beschäftigten getragene Einstellungskosten als Anteil des monatlichen Einkommens des Bestimmungslandes

 Indikator: 10.7.2 Anzahl der Staaten mit Migrationspolitik, die eine ordnungsgemäße, sichere, regelmäßige und verantwortungsbewusste Migration und Mobilität von Menschen ermöglicht

 Indikator: 10.7.3 Anzahl der Menschen, die während des Prozesses, zu einem internationalen Ziel zu migrieren, gestorben oder verschwunden sind

 Indikator: 10.7.4 Anteil der Bevölkerung, die Flüchtlinge sind, nach Herkunftsland

Datenquellen:

Unterziel 10.c

Bis 2030 die Transaktionskosten für Heimatüberweisungen von Migranten auf weniger als 3 Prozent senken und Überweisungskorridore mit Kosten von über 5 Prozent beseitigen

 ​​​​​Indikator: 10.c.1 Überweisungskosten  als Anteil am überwiesenen Betrag

Datenquellen: Noch zu bestätigen

Quelle: United Nations Statistics Division, Improving migration data in the context of the 2030 Agenda, 15. Juni 2017

SDG German 11

Ziel 11: Nachhaltige Städte und Gemeinden

Ziel: Städte und Siedlungen inklusiv, sicher, widerstandsfähig und nachhaltig gestalten

11.1: Bis 2030 den Zugang zu angemessenem, sicherem und bezahlbarem Wohnraum und zur Grundversorgung für alle sicherstellen und Slums sanieren

 

Migrationsbezug der Ziele und Indikatoren für nachhaltige Entwicklung:

Unterziel 11.1

Bis 2030 den Zugang zu angemessenem, sicherem und bezahlbarem Wohnraum und zur Grundversorgung für alle sicherstellen und Slums sanieren

Indikator: 11.1.1 Anteil der urbanen Bevölkerung, die in Slums, informellen Siedlungen oder unangemessenen Unterkünften lebt

Migrationsbezug: Daten können nach Migrationsstatus aufgeschlüsselt werden.

Hintergrund: Der Zugang zu angemessenem Wohnraum ist für viele Migrantinnen und Migranten, insbesondere für irreguläre Migrantinnen und Migranten, schwierig.

Datenquellen: Daten zu Elendsquartieren und informellen Siedlungen des Indikators können aus Volkszählungen und landesweiten Haushaltsbefragungen wie DHS und MICS abgeleitet werden. Daten zu unangemessenem Wohnraum können anhand der Daten zu Haushaltseinkommen und Haushaltsausgaben errechnet werden.

Quelle: United Nations Statistics Division, Improving migration data in the context of the 2030 Agenda, 15 Juni 2017

SDG German 13

Ziel 13: Maßnahmen zum Klimaschutz

Ziel: Umgehend Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und seiner Auswirkungen ergreifen

  • Unterziel 13b: Mechanismen zum Ausbau effektiver Planungs- und Managementkapazitäten im Bereich des Klimawandels in den am wenigsten entwickelten Ländern und kleinen Inselentwicklungsländern fördern, unter anderem mit gezielter Ausrichtung auf Frauen, junge Menschen sowie lokale und marginalisierte Gemeinwesen

Migrationsbezug der Ziele und Indikatoren für nachhaltige Entwicklung:

Unterziel 13.b

Mechanismen zum Ausbau effektiver Planungs- und Managementkapazitäten im Bereich des Klimawandels in den am wenigsten entwickelten Ländern und kleinen Inselentwicklungsländern fördern, unter anderem mit gezielter Ausrichtung auf Frauen, junge Menschen sowie lokale und marginalisierte Gemeinwesen

Indikator: 13.b.1 Anzahl der am wenigsten entwickelten Länder und kleinen Inselentwicklungsstaaten, die besondere Unterstützung erhalten und der Betrag der Unterstützung (Finanzmittel, Technologie und capacity-building umfassend) für Mechanismen zum Aufbau von Kapazitäten für eine wirksame klimawandelbezogene Planung und Verwaltung, mit Fokus auf Frauen, Jugendliche und lokale und marginalisierte Gemeinschaften.

SDG German 16

Ziel 16: Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen

  • 16.1: Alle Formen der Gewalt und die gewaltbedingte Sterblichkeit überall deutlich verringern
  • 16.2: Missbrauch und Ausbeutung von Kindern, den Kinderhandel, Folter und alle Formen von Gewalt gegen Kinder beenden
  • 16.9: Bis 2030 insbesondere durch die Registrierung der Geburten dafür sorgen, dass alle Menschen eine rechtliche Identität haben

Migrationsbezug der Ziele und Indikatoren für nachhaltige Entwicklung:

Unterziel 16.1

Alle Formen der Gewalt und die gewaltbedingte Sterblichkeit überall deutlich verringern

Indikator: 16.1.3 Anteil der Bevölkerung, die in den vergangenen 12 Monaten (a) körperlicher Gewalt, (b) psychischer Gewalt und (c) sexueller Gewalt ausgesetzt war

Migrationsbezug: Daten können nach Migrationsstatus aufgeschlüsselt werden.

Hintergrund: Hier wird ermittelt, ob Migrantinnen und Migranten Opfer von Gewalt werden. Ein häufig angeführter Aspekt sind in diesem Zusammenhang Haushaltshilfen, die häufig misshandelt werden. Der Indikator unterscheidet jedoch nicht wirklich zwischen verschiedenen Tätertypen und unterscheidet sich damit von 5.2.1 und 5.2.2.

Datenquellen: Haushaltsbefragungen

Unterziel 16.2

Missbrauch und Ausbeutung von Kindern, den Kinderhandel, Folter und alle Formen von Gewalt gegen Kinder beenden

Indikator: 16.2.2 Anzahl der Opfer von Menschenhandel je 100 000 Einwohner, nach Geschlecht, Alter und Art der Ausbeutung

Unterziel 16.9

Bis 2030 insbesondere durch die Registrierung der Geburten dafür sorgen, dass alle Menschen eine rechtliche Identität haben

Indikator: 16.9.1 Anteil der Kinder unter 5 Jahre, deren Geburt von einer Zivilbehörde registriert wurde, nach Alter

Migrationsbezug: Daten können nach Migrationsstatus aufgeschlüsselt werden.

Hintergrund: Alle Geburten sollen ungeachtet des Migrationsstatus erfasst werden.

Datenquellen: Haushaltsumfragen

Quelle: United Nations Statistics Division, Improving migration data in the context of the 2030 Agenda, 15 Juni 2017

SDG German 17

Ziel 17: Partnerschaften zur Erreichung der Ziele

Ziel: Umsetzungsmittel stärken und die Globale Partnerschaft für nachhaltige Entwicklung mit neuem Leben erfüllen

  • 17.3: Zusätzliche finanzielle Mittel aus verschiedenen Quellen für die Entwicklungsländer mobilisieren
  • 17.18: Bis 2020 die Unterstützung des Kapazitätsaufbaus für die Entwicklungsländer und namentlich die am wenigsten entwickelten Länder und die kleinen Inselentwicklungsländer erhöhen, mit dem Ziel, über erheblich mehr hochwertige, aktuelle und verlässliche Daten zu verfügen, die nach Einkommen, Geschlecht, Alter, Rasse, Ethnizität, Migrationsstatus, Behinderung, geografischer Lage und sonstigen im nationalen Kontext relevanten Merkmalen aufgeschlüsselt sind.

Migrationsbezug der Ziele und Indikatoren für nachhaltige Entwicklung:

Unterziel 17.3

Zusätzliche finanzielle Mittel aus verschiedenen Quellen für die Entwicklungsländer mobilisieren

  Indikator: 17.3.2 Volumen der (Rück-)Überweisungen (in US-Dollar) als Anteil am gesamten BIP

Unterziel 17.18

Bis 2020 die Unterstützung des Kapazitätsaufbaus für die Entwicklungsländer und namentlich die am wenigsten entwickelten Länder und die kleinen Inselentwicklungsländer erhöhen, mit dem Ziel, über erheblich mehr hochwertige, aktuelle und verlässliche Daten zu verfügen, die nach Einkommen, Geschlecht, Alter, Rasse, Ethnizität, Migrationsstatus, Behinderung, geografischer Lage und sonstigen im nationalen Kontext relevanten Merkmalen aufgeschlüsselt sind.

Indikator: 17.18.1 Anteil der Nachhaltigkeitsindikatoren, die auf nationaler Ebene vollständig - sofern gemäß dem Unterziel relevant - disaggregiert sind, in Übereinstimmung mit den Grundprinzipien der amtlichen Statistik.

Indikator: 17.18.2 Anzahl der Staaten mit einer nationalen statistischen Gesetzgebung im Einklang mit den Grundprinzipien der amtlichen Statistik

Indikator: 17.18.3 Anzahl der Staaten mit einem nationalen statistischen Plan, der vollständig finanziert ist und umgesetzt wird, nach Quelle der Finanzierung