Rückkehr
Es gibt zwei Arten der Rückkehr: Freiwillige Rückkehr und Zwangsrückführung. Daten zur Zwangsrückführung werden meistens von nationalen und internationalen Statistikämtern, Grenzschutz- oder Einwanderungsbehörden erhoben. Zusätzlich erfasst die Internationale Organisation für Migration (IOM) weltweit Daten zur unterstützten freiwilligen Rückkehr und zu ihren Programmen zur gesellschaftlichen Wiedereingliederung von Migrantinnen und Migranten.
IOM-Programme zur unterstützten freiwilligen Rückkehr und Reintegration: 2018 im Überblick
Back to topDefinition
Es gibt keine allgemein anerkannte Definition von Rückkehr.
Rückkehr sind im weiteren Sinne Handlungen oder Prozesse, die jemanden an einen Ausgangspunkt zurückführen. Dies kann innerhalb eines Hoheitsgebiets erfolgen, zum Beispiel im Fall von Binnenvertriebenen oder demobilisierten ehemaligen Kämpfern. Ferner kann die Rückkehr von einem Zielland in ein Herkunfts- oder Transitland erfolgen, wie im Fall von Wanderarbeitenden, Geflüchteten oder Asylsuchenden (IOM Glossary on Migration, 2019).
Allgemein sind zwischen zwei Arten der Rückkehr zu unterscheiden:
1. Die freiwillige Rückkehr ist die unterstützte oder eigenständige Rückkehr in das Herkunfts-, Transit- bzw. ein anderes Land; diese erfolgt aus dem Willen des Rückkehrers heraus (IOM Glossary on Migration, 2019).
Die freiwillige Rückkehr kann spontan oder unterstützt erfolgen:
- Die spontane Rückkehr ist eine freiwillige, eigenständige Rückkehr eines Migranten bzw. einer Gruppe von Migranten in ihr Herkunftsland. Oft bieten Staaten oder andere internationale bzw. nationale Körperschaften dabei Unterstützung (IOM Glossary on Migration, 2019).
- Die unterstützte freiwillige Rückkehr ist die administrative, logistische oder finanzielle Unterstützung bzw. Unterstützung bei der gesellschaftlichen Wiedereingliederung von abgewiesenen Asylsuchenden, Opfern von Menschenhandel, gestrandeten Migrantinnen und Migranten, Fachkräften oder weiteren Personen, die freiwillig in ihr Herkunftsland zurückkehren (IOM Glossary on Migration, 2011).
- Die freiwillige humanitäre Rückkehr ist die Anwendung von Prinzipien der unterstützten freiwilligen Rückkehr sowie der gesellschaftlichen Wiedereingliederung in einem humanitären Kontext als lebensrettende Maßnahme für Migrantinnen oder Migranten, die gestrandet sind oder sich in Haft befinden (IOM, 2020).
Rückkehrprogramme mit zusätzlicher Unterstützung zur Reintegration werden als Programme für die begleitete freiwillige Rückkehr und die Reintegration (AVVR-Programme) bezeichnet. Unter AVRR-Programmen versteht die IOM administrative, logistische oder finanzielle Unterstützung, einschließlich Unterstützung bei der gesellschaftlichen Wiedereingliederung, für Migrantinnen und Migranten, die nicht im Aufnahme- bzw. Transitland bleiben können oder wollen und sich entschließen, in ihr Herkunftsland zurückzukehren (IOM Glossary on Migration, 2019).
2. Zwangsrückführung - Ein Migrationsstrom verschiedener Ursachen, der jedoch die Ausübung von Zwang oder Gewalt beinhaltet (IOM Glossary on Migration, 2019).
Aktuelle Entwicklungen
Rufen Sie auch die Themenseite zu COVID-19 und Migrationsdaten auf. Hier finden Sie Daten zur Rückkehr aufgrund von COVID-19.
Weltweite Entwicklungen
Während jedes Jahr Millionen von Migrantinnen und Migranten in ihr Herkunftsland zurückkehren, werden nicht sämtliche Daten zur Rückkehr erfasst. Laut den Zahlen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) zur Abwanderung ausländischer Bevölkerungsgruppen verzeichneten die OECD-Länder Deutschland (923.580 Personen), Republik Korea (365.117 Personen), die Türkei (323.918 Personen), Japan (292.059 Personen) und die Niederlande (102.802 Personen) im Jahr 2018 die meisten Abwanderungen (OECD, 2020). Allerdings werden Auswanderung in jedem Land unterschiedlich gemessen.
Bei der freiwilligen Rückkehr lag die Zahl der Migrantinnen und Migranten, die im Rahmen von AVRR-Programmen der IOM freiwillig zurückkehrten, im Jahr 2019 bei 64.958. Dies stellt einen Anstieg von 2,6 Prozent im Vergleich zu 2018 (63.316 Personen) dar. Der Anstieg ist hauptsächlich auf eine höhere Rückkehr aus Transitländern wie Niger und Dschibuti und in geringerem Maße auf die Rückkehrmigration aus EWR-Staaten zurückzuführen. Zusätzlich konnten im Jahr 2019 insgesamt 15.248 Migrantinnen und Migranten aus Libyen und Jemen im Rahmen des IOM-Programms zur freiwilligen humanitären Rückkehr (VHR) in ihr Herkunftsland zurückkehren (IOM, 2020).
Die zehn häufigsten Aufnahme- bzw. Transitländer im Rahmen von AVRR-Programmen waren 2019 Niger, Deutschland, Dschibuti, Griechenland, die Niederlande, Österreich, die Türkei, Mexiko, Belgien und Mali (ebenda). Erstmalig war Deutschland, das diesbezüglich von Niger überholt wurde, nicht das zahlenmäßig stärkste Aufnahmeland. Mit einem Anstieg von 10 Prozent im Vergleich zu 2018 unterstützte Niger 16.414 Migrantinnen und Migranten im Rahmen von AVRR-Programmen. Deutschland verzeichnete einen Rückgang von 18 Prozent gegenüber 2018 und unterstützte 13.053 an AVRR-Programmen teilnehmende Personen (ebenda). Trotz des 2019 im Vergleich zum Vorjahr verzeichneten Rückgangs konnte Deutschland 20 Prozent aller AVRR-Fälle auf sich vereinen, wohingegen Teilnehmende aus Niger 25 Prozent ausmachten (ebenda).
Entwicklungen in Europa
Frontex, die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache, berichtete, dass 298.190 irreguläre Migrantinnen und Migranten im Jahr 2019 eine sogenannte Rückführungsentscheidung von einem EU-Mitgliedstaat erhalten haben. Davon kehrten 138.860 Personen tatsächlich zurück; diese Zahl beinhaltet sowohl freiwillige Rückkehr als auch Zwangsrückführungen (Frontex, 2020).
Im Jahr 2019 verließen 19.000 Menschen das Vereinigte Königreich (durch freiwillige Rückkehr und Zwangsrückführungen). Dies ist der niedrigste Jahreswert seit 2014 (Walsh, 2020). Im Jahr 2018 wurden 7.400 Zwangsrückführungen erfasst; das sind 22 % weniger als im Vorjahr und somit der niedrigste Jahreswert seit 2004. Dies ist unter anderem auf Veränderungen in der Einwanderungspolitik, z. B. ein Rückgang bei der Zahl von Inhaftierungen, zurückzuführen (ebenda). Die freiwillige Rückkehr macht im Rahmen der Rückkehrmigration weiterhin den größten Anteil aus (ebenda). Die COVID-19-Pandemie hatte erhebliche Auswirkungen auf die Rückkehrmigration, die im ersten Quartal 2019 in allen Kategorien rückläufig war (ebenda).
Im Jahr 2019 wurden insgesamt 28.256 Migrantinnen und Migranten aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) bei der Rückkehr unterstützt, was 43,5 Prozent der gesamten Rückkehrmigration ausmachte. Trotz eines Rückgangs um 17 Prozent im Vergleich zu 2018 bleiben die EWR-Staaten die häufigste Aufnahmeregion (IOM, 2020). Deutschland verzeichnete die höchste Zahl unterstützter freiwilliger Rückkehrer (13.053 Personen bzw. 46 Prozent aller in den EWR-Staaten bei der Rückkehr unterstützten Personen). Trotz eines Rückgangs im Jahr 2018 bei der Zahl unterstützter Migrantinnen und Migranten um 22 Prozent steht Griechenland (3.804 Personen) an zweiter Stelle. Österreich (2.840 Fälle) und Belgien (2.183 Fälle) belegen nicht mehr den dritten Platz; die Länder wurden nunmehr von den Niederlanden (3.035 Fälle) überholt. Hier stieg die Zahl der bei der Rückkehr unterstützten Migrantinnen und Migranten um 41 Prozent (ebenda).
Entwicklungen in Zentral- und Nordamerika sowie im Karibikraum
Die US-Polizei- und Zollbehörde (ICE) meldete 267.258 Zwangsrückführungen im Jahr 2019. Das ist ein Anstieg von vier Prozent im Vorjahresvergleich (ICE, 2020).
Rückkehr stieg zwischen 2013 und 2014 um 42 Prozent an. 51.259 Migrantinnen und Migranten aus El Salvador, größtenteils in den USA und in Mexiko lebend, kehrten aufgrund einer verschärften Abschiebungspraxis zurück. Mit einem Anstieg von lediglich zwei Prozent konnten sich die Zahlen 2015 stabilisieren (SICREMI, 2017).
Im Jahr 2019 gab es im Rahmen von AVRR-Programmen 2.394 Rückführungen aus Mittel- und Nordamerika und aus der Karibik, was mehr als eine Verdreifachung im Vergleich zum Vorjahr darstellt. Insbesondere die Zahl der Rückführungen innerhalb der Region stieg. So wurden 2.244 Fälle aus Mexiko, 57 Fälle aus Guatemala und 24 Fälle aus der Dominikanischen Republik verzeichnet; diese Migrantinnen und Migranten wurden bei der Rückkehr nach Honduras (1.870 Fälle), in die Vereinigten Staaten (189 Fälle) und nach El Salvador (158 Fälle) unterstützt (IOM, 2020).
Entwicklungen in Südamerika
Insgesamt kehrten 47 Migrantinnen und Migranten aus Südamerika zurück; bei der Rückkehr wurden 815 Personen nach Brasilien, 240 Personen nach Kolumbien und 63 Personen nach Venezuela unterstützt (ebenda). Diese verhältnismäßig geringen Zahlen der Rückkehrer in der Region sind auf die Tatsache zurückzuführen, dass südamerikanische Regierungen die Migration von Personen mit einer südamerikanischen Staatsbürgerschaft durch allgemeine und spezifische Rechtsinstrumente, darunter das Übereinkommen über die Niederlassung von Staatsbürgern der Mitgliedstaaten des MERCOSUR (Mercado Común del Sur) neu geregelt haben (IOM, 2019). Südamerika verzeichnet zudem erhebliche intraregionale Migrationsströme, die circa 70 Prozent der Einwanderung auf dem Kontinent ausmachen. 2018 und 2019 war in Südamerika ein großer Anstieg venezolanischer Migranten und Geflüchtete festzustellen. Daraufhin entschieden sich eine Reihe südamerikanischer Staaten, intraregionale Migration freizügiger zu ermöglichen, um somit Menschen aus Venezuela gezielter zu unterstützen (IOM, 2020).
Entwicklungen in Asien und im Pazifikraum
Im Jahr 2019 wurden insgesamt 1.230 Migranten und Migrantinnen aus Asien und dem Pazifikraum bei ihrer Rückkehr unterstützt – ein Rückgang von 29 Prozent im Vorjahresvergleich (ebenda). Wie auch 2018 machte dabei die Rückkehrmigration innerhalb der Region, insbesondere aus Australien, Indonesien und Vanuatu nach Pakistan, Afghanistan und Iran, den größten Anteil aus (ebenda). Australien (689 Fälle) und Indonesien (266 Fälle) stellten 56 Prozent bzw. 22 Prozent der Rückkehrmigration in der Region (ebenda).
Entwicklungen im Nahen Osten und in Afrika
2019 kehrten insgesamt 4.005 Migrantinnen und Migranten aus dem Nahen Osten und Afrika (MENA-Region) zurück – ein Anstieg von 17 Prozent im Vorjahresvergleich (IOM, 2020). Teilnehmende an AVRR-Programmen aus Marokko und Indonesien machten 60 Prozent der freiwilligen Rückkehrmigration in der Region aus. 3.995 Personen aus dem Irak nahmen an AVRR-Programmen teil, womit das Land einen Anteil von 71 Prozent an der unterstützten freiwilligen Rückkehr stellt. Somit ist die Zahl freiwilliger Rückkehrer im Vergleich zu 2018 (5.661 Personen) um 29 Prozent rückläufig (ebenda).
Entwicklungen in West- und Zentralafrika
2019 kehrten 18.975 Personen aus der Region West- und Zentralafrika zurück. Das macht 29 Prozent der weltweiten Rückkehrmigration im Rahmen von IOMs AVRR-Programmen aus (ebenda). Allein der Niger stellt 87 Prozent (d.h. 16.414 Fälle) aller Migrantinnen und Migranten, die bei ihrer Rückkehr aus der Region unterstützt wurden. Die Rückkehr erfolgte mehrheitlich innerhalb der Region. Anders als im Vorjahr änderten sich die Migrationsströme zwischen der Region West- und Zentralafrika und den nordafrikanischen Staaten 2019 erheblich. Zum Beispiel nahm die Zahl der Zwangsrückführungen von Drittstaatenangehörigen aus Algerien in benachbarte Länder wie Mali und Niger deutlich zu (ebenda).
Entwicklungen in Ostafrika und am Horn von Afrika
In Ostafrika und am Horn von Afrika wurden 5.826 Personen bei ihrer Rückkehr aus der Region unterstützt – ein Plus von 38 Prozent im Vergleich zu 2018 (ebenda). Die Mehrheit der an AVVR-Programmen teilnehmenden Personen, d.h. 4.220 Personen bzw. 72 Prozent der unterstützten freiwilligen Rückkehr in der Region, stammte aus Dschibuti. Auf das Land folgte Somalia – der ostafrikanische Staat machte 12 Prozent der freiwilligen Rückkehrmigration aus (ebenda).
Entwicklungen in Südafrika
2019 wurden 911 Migrantinnen und Migranten bei ihrer Rückkehr aus Südafrika unterstützt. Das entspricht einem Anstieg von 16 Prozent im Vorjahresvergleich (ebenda). Die meisten Personen, die aus dieser Region zurückkehrten, wurden bei ihrer Rückkehr aus Südafrika (79 Prozent), Angola (7 Prozent) und Sambia (6 Prozent) unterstützt (ebenda).
Datenquellen
Weltweite Entwicklungen
Als weltweit größte Anbieterin von Programmen für die unterstützte freiwillige Rückkehr (AVR) und Programmen für die unterstützte freiwillige Rückkehr und die Wiedereingliederung (AVVR) erhebt die IOM regelmäßig Daten zur frewilligen Rückkehr, darunter die Zahl der Teilnehmenden, Herkunfts- und Zielland, Geschlecht, Alter und Migrationsstatus im Aufnahmeland vor der Rückkehr. Seit 2010 hat die IOM wichtige Erkenntnisse auf ihrer AVRR-Website (IOM, 2018, IOM, 2017; IOM, 2016; IOM, 2015) veröffentlicht. Die IOM schlüsselt ihre Daten auch nach Schutzbedarf (unbegleitete Migrantenkinder, Opfer von Menschenhandel sowie Migranteninnen und Migranten mit gesundheitsbedingten Bedürfnissen) auf.
Daten zu zurückgekehrten oder zurückgeführten Geflüchteten – d.h. Geflüchtete, die sich spontan oder koordiniert in ihr Herkunftsland zurückbegeben haben (ggf. im Rahmen von AVRR-Programm der IOM) – werden von der IOM und dem UNHCR gemeinsam erhoben.
Daten zur Auswanderung von Migrantinnen und Migranten werden durch das Ständige OECD-Berichtssystems über Migration (SOPEMI) erfasst und im jährlichen Internationalen Migrationsausblick veröffentlicht.
Entwicklungen in Europa
Seit 2014 hat Eurostat die folgenden Daten von 21 EU-Mitgliedsstaaten zur Rückkehr von Drittstaatenangehörigen veröffentlicht:
- Zur Ausreise aufgeforderte Drittstaatenangehörige - Jährliche Daten (gerundet);
- Nach Ausweisung zurückgekehrte Drittstaatenangehörige - Jährliche Daten (gerundet);
- Zurückgekehrte Drittstaatenangehörige nach Art der Rückkehr und Staatsangehörigkeit;
- Zurückgekehrte Drittstaatenangehörige nach Art der Unterstützung und Staatsangehörigkeit.
Daten zu Zwangsrückführungen und freiwilliger Rückkehr aus den EU- und den drei assoziierten Schengen-Staaten (Island, Norwegen und die Schweiz) werden zudem in einer Frontex-Risikoanalyse veröffentlicht.
The Return Migration and Development Platform ist ein Angebot des Europäischen Hochschulinstituts (EUI) und fördert den Wissensaustausch zu Lebenserfahrungen von Migrantinnen und Migranten und darüber hinaus zu gesellschaftlichen Zusammenhängen.
Vereinigte Staaten
Daten zu den Aktivitäten der US-Einwanderungs- und Zollbehörde (ICE) im Zusammenhang mit Abschiebungen, darunter Zwangsrückführungen, veröffentlicht die Behörde in ihren Jahresberichten.
Zentral- und Südamerika
Daten zur Rückkehr aus zentral-, süd- und nordamerikanischen Staaten werden im Rahmen des Ständigen OECD-Berichtssystems über internationale Migration in Amerika (SICREMI) erhoben und in der Berichtsreihe International Migration in the Americas veröffentlicht.
Australien
Das australische Ministerium für Einwanderung und Grenzschutz veröffentlicht jährliche Daten zu Zwangsrückführungen und freiwilliger Rückkehr aus Australien.
Afghanistan
Das afghanische Flüchtlingsministerium hat gemeinsam mit der IOM kürzlich mit der Einführung des Afghan Returnee Information System (ARIS) begonnen. Dabei handelt es sich um ein digitales Anmeldeverfahren für papierlose Migranten und Geflüchtete, die aus Pakistan und dem Iran nach Afghanistan zurückkehren. Die IOM veröffentlicht diese Daten hier.
Einige Länder bzw. Organisationen erheben langfristig Daten zur Rückkehr und zu den Ergebnissen ihrer Rückkehrprogramme.
- Zum Beispiel erfassen vier europäische Staaten – Belgien, Norwegen, Österreich und Tschechien – auch nach der Rückkehr von Migrantinnen und Migranten Daten, um Aussagen zu den Folgen der Rückkehrtreffen zu können.
- Schweiz: Die IOM beobachtet die Folgen der Rückkehr im Fall von Personen, die 2015 aus der Schweiz nach Nigeria zurückkehrten. Die Organisation unterstützt Migrantinnen und Migranten bis circa neun Monate nach ihrer Rückkehr.
- Im Vereinigten Königreich veröffentlichte die Wohltätigkeitsorganisation Refugee Action im Jahr 2013 eine kurze Studie zu den Erfahrungen von Rückkehrern.
Im Rahmen verschiedener Forschungsprojekte wurden die langfristigen Folgen von Programmen zur Rückkehr und gesellschaftlichen Wiedereingliederung untersucht. Zum Beispiel entwickelten Koser und Kuschminder (2015) den sogenannten Return and Reintegration Index; die Forschenden wandten diesen in 156 Fällen aus acht Herkunftsländern an. Strand et al. (2016) nahmen auf Grundlage der Erfahrungen von Rückkehrern aus Norwegen, die nach Afghanistan, Äthiopien, Irak, und Kosovo zurückkehrten, Messungen zu einer nachhaltig erfolgreichen Rückkehr vor. Das International Centre for Migration Policy Development (ICMPD, 2015) führte am Beispiel von Personen, die im Rahmen von AVR-Programmen aus Österreich in den Kosovo zurückkehrten, eine Studie durch, um den langfristigen Erfolg der Rückkehr zu bewerten.
Back to topMethodische Stärken und Schwächen
Daten zur Zwangsrückführung und freiwilligen Rückkehr verteilen sich auf verschiedene Quellen und sind oft unvollständig bzw. nur teilweise öffentlich zugänglich. So werden verschiedene Staaten (z.B. Deutschland, die Niederlande, das Vereinigte Königreich) mit AVRR-Programmen der IOM bzw. eigenen Initiativen nicht in der Datenbank Eurostat erfasst. Zudem wird die freiwillige Rückkehr für gewöhnlich nicht statistisch erhoben. Um diesbezüglich Abhilfe zu schaffen, führt die EU eine Anwendung für integriertes Rückkehrmanagement (IRMA) ein. Dabei handelt es sich um eine sichere Online-Plattform zur Nachverfolgung von Aktivitäten der EU-Mitgliedsstaaten im Bereich Rückkehr.
Es bestehen erhebliche Erkenntnislücken über die Zeit nach der Rückkehr. Für die Begriffe „Reintegration“ bzw. „Wiedereingliederung“ gibt es keine konsensfähigen Definitionen oder Indikatoren. Jedoch veröffentlichte das Europäische Migrationsnetzwerk im Januar 2016 Richtlinien zur Nachverfolgung und Bewertung von AVR- und AVRR-Programmen. Hierin enthalten sind eine Liste von Fragen und Indikatoren, die im Zusammenhang mit Aktivitäten nach der Rückkehr angewandt werden können.
Das 2017 eingeführte Pilotprojekt MEASURE (Mediterranean Sustainable Reintegration), welches vom britischen Entwicklungshilfeministerium (DFID) finanziert wird, misst den langfristigen Erfolg von Maßnahmen zur gesellschaftlichen Wiedereingliederung im Rahmen von AVRR-Programmen im Mittelmeerraum. Daraus entstanden sind 15 evidenzbasierte Indikatoren und ein Punktesystem zur Messung der Reintegration. Die persönlichen Fortschritte der Migrantinnen und Migranten sollen mit dem Ziel des nachhaltigen Erfolgs von Rückkehrprogrammen nachvollzogen werden. Diese Indikatoren beruhen auf einer überarbeiteten Definition von einer erfolgreichen gesellschaftlichen Wiedereingliederung nach der Rückkehr (IOM, 2017); diese Definition umfasst wirtschaftliche, soziale und psychologische Gesichtspunkte der Reintegration. Im Zusammenhang mit den Erfahrungen von Rückkehrern ermöglicht das Punktesystem den Vergleich von Entwicklungen bei der Reintegration.
Weiterführende Literatur
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